Alles was du über den Minijob wissen musst

Alles, was du über den Minijob wissen musst

Regeln, Versicherungen und Verdienstgrenze

Der Minijob ist eine beliebte Beschäftigungsform in Deutschland, die es vor allem Menschen ermöglicht, flexibel und nebenbei Geld zu verdienen. Doch wie funktioniert ein Minijob genau, welche gesetzlichen Regeln gibt es, und was sollte man über Versicherungen und Verdienstgrenzen wissen? In diesem Blogbeitrag klären wir alle wichtigen Fragen rund um den Minijob.

1. Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die in Deutschland besonders für Menschen gedacht ist, die nur wenige Stunden pro Woche arbeiten wollen oder können. Der größte Vorteil eines Minijobs ist, dass die Verdienstgrenze klar definiert ist und es für den Arbeitnehmer in der Regel sozialversicherungs- und steuerrechtlich attraktive Regelungen gibt.

Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs:

  • seit 2022: 520-Euro-Job (früher 450-Euro-Job): Hierbei handelt es sich um einen Job, bei dem der Verdienst auf 520 Euro pro Monat begrenzt ist.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Hier darf man innerhalb eines Kalenderjahres maximal 70 Tage arbeiten, wobei das Einkommen hier keine Rolle spielt.

2. Verdienstgrenze beim Minijob

2.1 Verdienstgrenze beachten

Die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat gilt nicht pro Minijob, sondern für den gesamten Verdienst aus allen Minijobs, die du hast. Das bedeutet, dass die Einkünfte aus allen deinen Minijobs zusammengerechnet werden. Überschreitest du die Grenze von 520 Euro pro Monat, gelten andere Regelungen, und die Beschäftigungen werden sozialversicherungspflichtig.

  • Beispiel: Du hast zwei Minijobs. In einem verdienst du 300 Euro und in dem anderen 220 Euro. Zusammen ergeben diese Jobs 520 Euro im Monat. Bleibst du in diesem Rahmen, gelten beide Jobs weiterhin als Minijobs.
  • Achtung: Verdient du in beiden Minijobs zusammen mehr als 520 Euro (zum Beispiel 300 Euro und 300 Euro = 600 Euro), fallen beide Jobs nicht mehr unter die Regelungen für Minijobs. Du würdest dann in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.

2.2 Hauptbeschäftigung plus Minijob

Falls du bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, kannst du zusätzlich nur einen Minijob haben, bei dem du bis zu 520 Euro verdienen kannst. Wenn du in einem zweiten Minijob arbeitest, wird dieser sozialversicherungspflichtig und zusammen mit deiner Hauptbeschäftigung abgerechnet.

  • Beispiel: Du hast einen Vollzeitjob und möchtest nebenbei einen Minijob ausüben. In diesem Minijob kannst du bis zu 520 Euro verdienen, ohne dass weitere Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Falls du jedoch einen zweiten Minijob annimmst, werden die Verdienste daraus sozialversicherungspflichtig behandelt.

2.3 Kurzfristige Beschäftigung als Alternative

Wenn du mehr als einen Minijob ausüben möchtest, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten, kannst du auch über eine kurzfristige Beschäftigung nachdenken. Diese ist zeitlich befristet und erlaubt es dir, innerhalb eines Jahres bis zu 70 Arbeitstage oder drei Monate zu arbeiten, ohne dass diese Beschäftigung als Minijob gezählt wird. Das Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung wird nicht auf die 520-Euro-Grenze angerechnet, allerdings sind hier spezielle Regelungen zu Steuern zu beachten.

3. Sozialversicherung im Minijob

Ein Minijob ist in der Regel sozialversicherungsfrei – allerdings nur für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Diese Abgaben umfassen:

  • Rentenversicherung: Pauschal 15 % des Verdienstes
  • Krankenversicherung: Pauschal 13 % des Verdienstes
  • Umlagen: Dazu zählen Umlagen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaft und Insolvenzgeld.

Rentenversicherungspflicht

Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie können jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreit werden. Das bedeutet, dass Minijobber einen Antrag stellen können, um sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, und dadurch den vollen Verdienst behalten. Ohne Befreiung wird der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (3,6 %) vom Lohn abgezogen.

Krankenversicherung

Minijobber sind grundsätzlich nicht krankenversicherungspflichtig, solange sie durch eine andere Krankenversicherung abgesichert sind (z. B. Familienversicherung, Hauptbeschäftigung oder private Versicherung). Der Arbeitgeber muss dennoch pauschal 13 % des Lohns für die Krankenversicherung zahlen.

Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung

Für Minijobber besteht keine Pflicht zur Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung. Auch hier sind die Beiträge über den Arbeitgeber geregelt.

4. Steuern im Minijob

Steuern sind beim Minijob ebenfalls ein interessantes Thema. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer entweder pauschal mit 2 % abführen oder nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers berechnen. In den meisten Fällen entscheidet sich der Arbeitgeber für die Pauschalversteuerung, was für den Minijobber den Vorteil hat, dass er sich nicht um eine Steuererklärung kümmern muss.

Sollte die Steuer nach den Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers berechnet werden, können je nach Steuerklasse höhere oder geringere Abzüge entstehen.

5. Weitere Regeln: Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz

Auch Minijobber haben gesetzliche Ansprüche auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch hängt von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage ab. Arbeitet man beispielsweise an zwei Tagen pro Woche, hat man Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr (nach der Formel: 2 Arbeitstage pro Woche × 4 = 8 Tage Jahresurlaub).

Zudem genießen Minijobber den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, sofern sie länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat. Auch für Minijobber gelten die allgemeinen Regeln für die Kündigungsfristen.

6. Minijob und andere Einkünfte: Worauf man achten muss

Wenn man neben einem Minijob noch einer anderen Beschäftigung nachgeht oder Einkünfte bezieht (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Rente), sollte man aufpassen, dass der Minijob keine negativen Auswirkungen auf diese Leistungen hat. Hier einige Beispiele:

  • Arbeitslosengeld I: Wenn man einen Minijob neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I aufnimmt, darf man maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten und nicht mehr als 165 Euro pro Monat verdienen, um weiterhin die volle Leistung zu erhalten.
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Wer Hartz IV bezieht, darf einen Teil des Einkommens aus einem Minijob behalten. Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro monatlich, ab 101 Euro werden 80 % des Einkommens angerechnet.

7. Vorteile und Nachteile eines Minijobs

Wie bei jeder Beschäftigungsform gibt es auch beim Minijob Vor- und Nachteile:

Vorteile:

  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastung für Arbeitnehmer
  • Flexible Arbeitszeiten, ideal für Schüler, Studenten, Rentner oder Menschen in Teilzeit
  • Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Nachteile:

  • Geringes Einkommen durch die Verdienstgrenze
  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankenversicherung
  • Durch die Rentenversicherungsbefreiung potenziell weniger Rente im Alter

Fazit

Ein Minijob kann eine sinnvolle Beschäftigungsform sein, besonders für Menschen, die nur begrenzt Zeit haben oder einen zusätzlichen Verdienst nebenher erzielen möchten. Es ist jedoch wichtig, die Regeln bezüglich der Verdienstgrenze, Versicherungen und steuerlichen Aspekte zu verstehen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Minijobber sollten sich außerdem überlegen, ob eine freiwillige Rentenversicherung für sie infrage kommt, um langfristig Vorteile in der Altersvorsorge zu sichern.

Wenn du also planst, einen Minijob aufzunehmen, informiere dich genau über die gesetzlichen Vorgaben und überlege, wie du die Beschäftigungsform optimal für dich nutzen kannst!