Wenn man krank wird und arbeitsunfähig ist, stellen sich oft viele Fragen zur richtigen Vorgehensweise. Wie meldet man sich korrekt krank? Wann braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Und was gilt es zu beachten, um keine arbeitsrechtlichen Probleme zu bekommen? Hier erfährst du alles Wichtige rund um die Krankmeldung und die sogenannte „Krankschreibung“.
1. Was bedeutet „Krankmeldung“?
Eine Krankmeldung ist die Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass er aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Die Krankmeldung dient dazu, dem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid zu geben, damit er planen und eventuell Ersatz organisieren kann.
2. Der richtige Zeitpunkt für die Krankmeldung
Die Krankmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten vor Arbeitsbeginn oder in den frühen Morgenstunden. Arbeitgeber können in ihren Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen auch festlegen, bis wann spätestens eine Krankmeldung erfolgen muss (z.B. innerhalb der ersten Stunde nach Dienstbeginn). Grundsätzlich sollte man:
- Den Arbeitgeber (oder eine dafür vorgesehene Kontaktperson) informieren.
- Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angeben, sofern dies bekannt ist.
3. Telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp?
Der Kommunikationsweg der Krankmeldung hängt von den Vorgaben im Unternehmen ab. Manche Arbeitgeber bevorzugen eine telefonische Benachrichtigung, andere akzeptieren auch E-Mails oder sogar WhatsApp. Wichtig ist, dass die Nachricht den Arbeitgeber sicher erreicht und dokumentiert werden kann, falls es später zu Missverständnissen kommt.
4. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oft auch „Krankschreibung“ genannt, ist ein offizielles Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird und belegt, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. In Deutschland gilt:
- Ab dem dritten Krankheitstag (also ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit) ist die Vorlage einer AU erforderlich.
- Manche Arbeitgeber verlangen die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag – hier lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit an und wird in zweifacher Ausführung ausgestellt: eine für den Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse. Für den Arbeitgeber ist nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Diagnose ersichtlich.
5. Besondere Regelungen bei längerer Krankheit
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer regelmäßig eine neue AU vorlegen, sofern der Arzt den Zeitraum der Krankschreibung verlängert. Auch hier gilt die Pflicht zur rechtzeitigen Information des Arbeitgebers über eine eventuelle Verlängerung.
6. Krankmeldung und AU bei Minijobs und Selbstständigen
Auch Minijobber sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die Vorlage einer AU ist ebenfalls erforderlich, wenn der Arbeitgeber dies wünscht. Selbstständige und Freiberufler sind hingegen nicht verpflichtet, sich bei einem „Arbeitgeber“ krank zu melden, jedoch müssen sie eigenständig für eventuelle Einkommensverluste vorsorgen, beispielsweise durch eine Krankentagegeldversicherung.
7. Was passiert, wenn man die Krankmeldung oder AU versäumt?
Fehlt die rechtzeitige Krankmeldung oder wird die AU nicht pünktlich eingereicht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Arbeitgeber könnte Abmahnungen aussprechen und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung. Daher ist es wichtig, die Vorgaben einzuhalten und rechtzeitig zu handeln.
8. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Seit 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die von Arztpraxen direkt an die Krankenkassen übermittelt wird. Arbeitnehmer sind also nicht mehr verpflichtet, ihre AU in Papierform an die Krankenkasse zu senden, sondern müssen diese nur noch dem Arbeitgeber zukommen lassen.
9. Krank trotz Urlaub – Was tun?
Falls man im Urlaub erkrankt, ist es ratsam, den Arbeitgeber ebenfalls zu informieren und eine AU vorzulegen. Die Krankheitstage können dann nach der Genesung als Urlaubstage nachgeholt werden.
Fazit
Die Krankmeldung und die rechtzeitige Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind wichtige Pflichten im Arbeitsverhältnis. Eine korrekte Vorgehensweise sorgt dafür, dass du abgesichert bist und deinen Verpflichtungen als Arbeitnehmer nachkommst.